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1. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 123

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Die Genesis der Reformation. 123 »Ständen, besonders den Fürsten, machte eine Reform der Re ichs Verfassung immer unabweisbarer. Allein eine wirklich lebensfähige Reichsreform wurde unmöglich sowohl wegen der selbstsüchtigen Interessenpolitik der Stände als auch wegen der auswärtigen Politik des Kaisers, deren Unterstützung ihm zu versagen die Stände das Recht hatten. a) Die Reichsreform. Ein Sanguiniker von bezaubernder Persönlichkeit, leicht entzündet für einen großen Gedanken, begeistert für Wissenschaft und Kunst, ausgestattet mit vielseitigen Kenntnissen, ein Held im Turnier und auf der Jagd („der letzte Ritter“), aber unklar in seinen Zielen und unbeständig in seinem Wollen, ging Maximilian an das Werk der Reichsreform zunächst mit Eifer. Auf dem Reichstage zu Worms wurde 1495 ein allgemeiner Landfriede geboten und der Friedbrecher in die Reichsacht erklärt; sie sollte verhängt werden von dem neuen obersten Gerichtshof, dem Reichskammergericht1, dessen Vorsitzenden der Kaiser, dessen 16 Beisitzer die Stände ernannten, und zwar zur Hälfte Rechtsgelehrte, zur Hälfte rittermäßige Leute. Ferner wurde die Erhebung einer allgemeinen Reichssteuer, des „gemeinen Pfennigs“, beschlossen. Aber diese Maßregel war nicht durchzuführen; mit der Schweiz kam es sogar zu einem Kriege, der im Baseler Frieden (1499) damit endete, daß der Verband der Eidgenossenschaft mit dem Reiche tatsächlich gelöst wurde. Die (1512 beschlossene) Einteilung des Reiches in 10 Kreise (den österreichischen, bayrischen, schwäbischen, fränkischen, kur- oder niederrheinischen, oberrheinischen, burgundi-schen, niederrheinisch - westfälischen, niedersächsischen und obersächsischen) zur Handhabung des Landfriedens blieb vorläufig auf dem Papiere stehen. Das einzige Ergebnis der Reichsreform war das Reichskammergericht; die politischen Verhältnisse Deutschlands blieben in tiefer Gärung. b) Maximilians auswärtige Politik trug zum Teil daran die Schuld. Karl Vhi. von Frankreich unternahm (1494) einen Angriff auf Italien, zunächst auf Neapel, wo eine aragonesische 1) Sitz des Reichskammergerichts war anfangs Frankfurt, später Speier endlich Wetzlar. '

2. Geschichte des Mittelalters - S. 206

1887 - Leipzig : Teubner
Ausnahme des Herzogtums Burgund im engeren Sinn (Bourgogne), welches der französische König als Lehen einzog und mit Gewalt der Waffen behauptete. Auf Friedrich Iii. folgte in der deutschen Kaiserwürbe"" sein Sohn Maximilian I. (1493—1519), der mit dem einen Fuße gleichsam noch im Mittelalter, mit dem andern bereits in der neuen Zeit steht. Man nannte ihn „den letzten Ritter". Er war lebhaft und feurig, tapfer und kühn und von rastloser Thätigkeit; aber es fehlte ihm die Standhaftigkeit und Ausbauer in der Verfolgung seiner Pläne. Deutschland blieb unter ihm zerstückelt und zerspaltet, so daß der Kaiser die Macht des Reiches nicht mit Nachdruck nach außen verwenden konnte. Im Innern stellte er einigermaßen die Ordnung her durch Aushebung des Fehderechts und Stiftung eines ewigen Landfriedens (1495). Die Reichsglieder sollten hinfort ihre Streitigkeiten nicht mit den Waffen ausfechten, sondern von einem Reichskammergericht entscheiden lassen, das aus einem Kammerrichter und 16 andern Richtern bestand und anfangs in Frankfurt, dann in Speier und feit 1689 zu Wetzlar seinen Sitz hatte. Damit der Landfrieden besser gehandhabt werden könne, wurde im I. 1512 Deutschland in 10 Kreise geteilt, von denen jeder an der Spitze einen Hauptmann mit einigen Raten hatte. Die Kreise waren: der östreichische, bayrische, schwäbische, fränkische, oberrheinische, kurrheinische oder niederrheinische, burgundische, westfälische, niedersächsische, obersächsische. Am glücklichsten war Maximilian in der Vermehrung ^seiner Hausmacht. Im I. 1496 vermählte er seinen Sohn Philipp, aus der Ehe mit Maria von Burgund, mit Johanna, der Tochter des Königs Ferdinand von Aragonien und der Königin Jsabella von Castilieu, und ba-burch würde Philipp nach Jsabellens Tod (1504) König von Castilieu; boch er starb schon zwei Jahre nachher. Philipps ältester Sohn Karl, der schon seit 1506 die Niederlande besaß, bereinigte nach dem Tode seines Großvaters Ferdinand die Kronen Castilieu und Aragonien

3. Geschichte des Mittelalters - S. 56

1912 - Frankfurt a. M. [u.a.] : Diesterweg
56 Sachsen- und Franken-Kaiser. seine Obergewalt anzuerkennen: er überliefe ihnen die oberste Richtergewalt, dem Herzog von Bayern auch das Königsrecht, die Bischöfe zu ernennen, und begnügte sich, sie mit ihrer Würde zu belehnen: als „Fahnenlehen" empfingen sie von ihm ihr Amt mit der Fahnenlanze und leisteten in seine Hand den Treueid. Lothringen gewann er vom Westfrankenreich zurück. Zugleich hielt er über vornehme Friedensbrecher strenges Gericht und stellte die Ordnung wieder her. So wurde er der Begründer des Deutschen Reiches. * *Die süddeutschen Herzogtümer waren nicht so ausgedehnt wie Sachsen, aber erheblich größer als die heutigen Länder, die ihren Namen tragen: Schwaben umfaßte den Süden des Elsasses, Badens, Württembergs, Bayerns bis an den Lech, ferner die Ostschweiz und Tirol; Bayern reichte mit seinen Marken weit an der Donau hinunter und tief in die Alpen hinein; die Landschaften am Main und die heutige Rheinpfalz bildeten mit dem nördlichen Elsaß das Herzogtum Franken. Dennoch vermochten die Herzöge sich der Ungarn nicht zu erwehren, die damals Augsburg und St. Gallen heimsuchten und am Hohentwiel durch alemannische Große und die Mönche der Klöster Ti Reichenau und St. Gallen eine blutige Schlappe erlitten. □ Als die „Hunnen" ins Sachsenland eindrangen, fiel einer ihrer Großen bei der Pfalz Werla in Heinrichs Hände. Da benützte der König seinen Gefangenen als Unterhändler, um gegen jährliche Geschenke für Sachsen Waffenruhe zu erkaufen; er brauchte Zeit, um eine wirksame Abwehr vorzubereiten. 3. Wie Alfred der Große schuf er zunächst auf seinen Erbgütern ummauerte Wohnplätze, „Burgen", in denen sich die Landleute mit Haustieren und Hausrat „bergen" konnten. Jährlich mußten sie ein Dritteil ihrer Ernte in die Burg liefern; viele siedelten sich darin als „Bürger" an; die Gilden, Vereine zu gegenseitiger Unterstützung, mußten hier ihre Feste feiern. Auf diese Weise mögen in Sachsen mehrere Städte (Quedlinburg, Merseburg) entstanden oder im Schutz neu errichteter Steinmauern aufgeblüht sein. Bisher waren die Edeln und die Freien, wenn sie auf ihren schweren Rossen einzeln daherritten, von den Feinden leicht umzingelt und niedergemacht worden; Heinrich übte sie ein zu planvoller Bewegung in geschlossener Linie. * * Gleichsam zur Übung zog er während des ungarischen Waffen- stillstandes über die Elbe und das Eis der Havelsümpfe gegen die

4. Geschichte des Mittelalters - S. 23

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
Karl der Groe. Iii 4352. 23 deutschend an; in ihre Wohnsitze rckten Franken ein. berall in dem verwsteten Sachsenlande wurde mit Gte oder Gewalt das Christentum eingebrgert. 6. Seit Jahrzehnten bildete B ay ern ein fast selbstndiges Reich, das vom Fichtelgebirg und Lech bis zu Etsch und Enns reichte. Bistmer und Klster pflegten christliche Bildung. Karl verleibte auch dieses Land seinem Reich ein; Herzog Tassilo wanderte ins Kloster wie sein Schwiegervater Desiderius. Dann wurde das Rubervolk der Avaren vernichtet; in die Tler der Donau und Drau fanden bayerische Ansiedler den Weg. Zu den Erzbistmern Mainz, Kln, Trier und Metz kam Salzburg; es sollte den Slawen und Avaren das Evangelium vermitteln. 7. Karls Groknigtum" grenzte an fnf Meere und umfate alle germanischen Stmme. Die Gr^nzlandschaften (Marken) besiedelte er mit kriegstchtigen ,,Markmannen", die bei feindlichen Vorsten dem Markgrafen" sofort zur Hand sein muten. So ent-standen damals und spter verschiedene Marken, u. a. als Nebenland Bayerns die Ostmark, aus der sterreich entstanden ist. 5. Karl der Groe als Friedensfrst. 1. Die Rmer hatten Papst Leo Iii. mihandelt und bedroht. Karl, zu dem er entfloh, fhrte ihn in seine Hauptstadt zurck. Als nun der König nach dem Gottesdienste des Weihnachtsfestes am 800 Grab des Apostels Petrus in der Peterskirche betete, setzte ihm der Papst unerwartet die rmische Kaiserkrone aufs Haupt, und das Volk begrte ihn als Kaiser. Das war der Abschlu der kriegerischen Ttigkeit Karls des Groen. Fortan wendete er sich ganz den Aufgaben des Friedens zu. 2. Den Heerbann jedes Gaues sammelte und fhrte ein Graf; er leitete zugleich an Knigs Statt das Gaugericht und beauf-sichtigte die Verwaltung der Knigsgter. Er leistete in des Knigs Hand den Treueid und erhielt von ihm als Lohn ein Gut zu Lehen. Seine Amtsfhrung berwachten Knigsboten oder Sendgrafen, die Karl aus seinen Bischfen und Grafen whlte. Auf dem freien Bauer ruhte vorwiegend die Last des Kriegsdienstes ; er hatte sich fr den Feldzug selbst auszursten und zu verpflegen. Zum Dank wahrte ihm der König das Recht, nur von Richtern (Schffen) seinesgleichen gerichtet zu werden und in den

5. Die nationale Bewegung von 1815 - 1849 - S. 23

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Die französische Rheinbedrohung 1840 23 Sein Heller Widerklang Nun brause fröhlich, Rhein: vom Süden fort zum Norden Nie soll ob meinem Hort ist gleich wie Tdehrgesang ein welscher Wächter sein! des Vaterlands geworden. Das brause fort und fort. b) Ittoltfe1 über die westliche Grenzfrage 184t. Unsere Aufgabe ist, wenn roir den alten bösen Nachbar nicht belehren sönnen, wenigstens uns selbst unser gutes Recht vollkommen klarzumachen, im ganzen Umfange deutscher Ration zum Bewußtsein zu bringen. Keinem Deutschen darf es verborgen oder gleichgültig bleiben, daß, wenn Frankreich und Deutschland je miteinander abrechnen, alles Soll auf feiner, alles Haben auf unserer Seite steht. Nur wir haben an Frankreich zu fordern, was es uns wiederrechtlich entrissen. Frankreich dagegen hat nichts von uns zu fordern, nicht ein Dorf, nicht einen Baum. Der Rhein ist, wie Brndt kurz und gut gesagt hat, Deutschlands Strom, nicht Deutschlands Grenze. Geht man vom historischen Recht aus, so ist alles, was Frankreich feit dem dreizehnten Jahrhundert an seinen östlichen Grenzen gewonnen hat, ein Raub an Deutschland gewesen, so sind alle burgundischen und lothringischen Lande unser altes, uns widerrechtlich entrissenes (Eigentum, und wir hätten demnach noch weit mehr zu reklamieren als die Sprachgrenzen. Geht man vom nationalen Standpunkt aus und macht die Sprache zur natürlichen Grenze der Nationen, so gehört uns der ganze Rhein mit feinem ganzen linken wie rechten Ufer, denn im ganzen Flußgebiet des Rheins wird feit vierzehn Jahrhunderten deutsch gesprochen; demnach hätte nicht Frankreich das linke Rheinufer von uns, sondern wir hätten von ihm Elsaß und Lothringen anzusprechen. Geht man endlich vom positiven Recht aus, wie es durch die letzten Verträge festgestellt ist, so hat Frankreich dadurch allerdings seinen unrechtmäßigen Besitz Lothringens und des Elsasses geheiligt, aber dieselben Verträge schließen Frankreich von jedem Anspruch an die übrigen Teile des linken Rheinufers aus. Wenn nun aber Frankreich jene Verträge von 1814 und 1815 nicht mehr anerkennt, die einzigen Rechtstitel, die ihm feinen alten Raub an Deutschland gesichert haben und noch sichern und die wir immer redlich anerkannt haben, obgleich sie uns sehr nachteilig sind, roenn Frankreich selbst diese Verträge bricht und Krieg beginnt, so sollten roir uns in dem festen (Entschluß vereinigen, so Gott will und der gerechten Sache den Sieg verleiht, jene ver- haken, den freien, deutschen Rhein") erschien zuerst in der ,.Trierer Zeitung" vom 18. September 1840 und hatte gewaltige Wirkung, vgl. die Verspottung durch Heine in Deutschland, ein tpintermärchen und dazu unten Nr. Iv, 1. Zur Rheinbedrohung Treitschke, Deutsche (Beschichte Bd. V S. 61 ff. 3 Iroitie war damals Hauptmann im Generalstabe des preußischen Iv. Armee korps. Das obige Stück aus der Schrift: Die westliche (Brenzfraqe (Gesammelte Schriften Bd. Ii S. 171 ff.).

6. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 186

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
186 Die Franken bis zum Untergange der Merowinger. stellten sie sich unter die Führung eines Herzogs. Gemeinsame Stammesangelegenheiten, besonders Krieg und Frieden, wurden auf einer Versammlung von Abgeordneten der einzelnen Gaue beraten, die alljährlich zu Marklo an der Weser stattfand. Seitwärts von Franken und Sachsen erhielt sich an der Nordseeküste die uralte Völkergruppe der Friesen. Drusus hatte sie den Römern zinspflichtig gemacht; doch schüttelte seit dem Kaiser Claudius der größere, östlich der Mel seßhafte Teil des Stammes das römische Joch ab. Tacitus teilt sie in große und kleine Friesen, daneben begegnet eine Scheidung in Friesen und Frisiavonen. Nach der Zeit Neros werden sie nur selten genannt. Neben Viehzucht, Ackerbau und Fischfang treiben sie schon frühe ergiebige Seeräuberei. Noch vor dem Ende des dritten Jahrhunderts entledigten sich auch die bis dahin römischen Friesen der Reichshoheit. Seit dem Auftreten der Sachsen und Franken verschwinden die Friesen völlig aus dem Gesichtskreis der römischen Geschichtschreibung. Während sie aber früher auf den Strand zwischen Rhein und Ems angewiesen waren, dehnten sie nun ihre Sitze längs der Meeresküste aus. In der fränkischen Zeit reicht Friesland, in West-, Mittel und Ostfriesland geteilt, von der Gegend, wo jetzt die belgische Küste mit der holländischen grenzt (nördlich von Sluys, nordöstlich von Brügge), bis an die Weser. Später erscheinen an der Küste und ans den Inseln des westlichen Schleswig die Nordfriesen. Im siebenten und achten Jahrhundert, vor der fränkischen Unterwerfung, gab es ein gemeinsames friesisches Königtum. Erst gegen Ende des vierten Jahrhunderts begegnet uns der Stammesname der Thüringe oder richtiger Düringe. Durch ihren Namen kennzeichnen sie sich als die Nachkommen der Hermunduren (der großen oder gesamten Duren); diese, von denen nach dem Markomannenkrieg jede Kunde erlischt, bilden den Grundstock des Stammes, zu denen sich zwei kleinere niederdeutsche Völkerschaften, die Warnen und ein Teil der Angeln, gesellt haben, wir wissen nicht, in welcher Zeit. In der Überschrift ihres unter Kart dem Großen niedergeschriebenen Volksrechtes werden Angeln und Warnen als Thüringe bezeichnet. Die Grenznachbarn und steten Gegner der Thüringe waren im Norden die Sachsen, im Westen die Franken, im Süden die Alamannen. Dem Attila mußten sie zu seiner Fahrt nach Gallien Heeresfolge leisten und in der Schlacht auf dem fatalaunifchen Felde unter hunnischer Fahne kämpfen. Doch schon um 460 wird ein thüringischer König Vifin genannt und am Anfang des sechsten Jahrhunderts bestand ein mächtiges Thüringerreich, das im Norden bis zur Niederelbe (zwischen Saale- und Jeezemündung), im Süden bis zur Donau (zwischen der Wernitz und dem Baierwald) reichte. Damals vermählte Theoderich der Große seine Nichte Amataberga mit dem Thüringerkönig Hermanfried.

7. Geschichte des Mittelalters - S. 67

1901 - München [u.a.] : Franz
Friedrichs I. Eingreifen nördlich der Alpen. — Heinrich der Löwe. 67 Friedrichs I. Eingreifen nördlich der Alpen. Nach seiner ersten Romfahrt verurteilte Friedrich I. wegen Laud-sriedensbruchs den Pfalzgrafen H e r m a n n von S t a h l e ck zur Strafe des Hundetragens. Dieser hatte das vornehmste Pfalzgrafenamt im Reiche, das lothringische, besessen, das seit seiner Verlegung von Aachen an den Rhein (zur Zeit Heinrichs Iv.) das rheinische genannt wurde. Barbarossa verlieh es seinem eigenen Stiefbruder Enistehungder Konrad, der bereits Besitzungen aus dem Erbe der fränkischen Rheinpfalz Kaiser hatte und sich jetzt Pfalzgraf bei Rhein nannte (1156). 1156> So ging der Name Pfalz auf die Gegenden zu beiden Seiten des Mittelrheins über und wurde zum Namen eines Landes, zu dessen Hauptstadt Heidelberg ausersehen ward. Daraus belehnte Friedrich Heinrich den Löwen, dessen Erhebung Ansprüche auf Bayern er schon vor seinem Römerzuge anerkannt Österreichs hatte, 1156 mit diesem Herzogtum; der bisherige Inhaber Hein- 5u1" H^zog-rich Jasomirgott ward dadurch entschädigt, daß das Erbe seiner nm ° * Vorsahren, die alte bayerische Ost mark,zumherzogtumö st erreich erhoben wurde. Um dieselbe Zeit erweiterte Friedrich seine eigene Hausmacht, Beatrix von indem er Beatrix, die Erbin eines beträchtlichen Teiles von Burgund, Bnrgnnd. (1156) zur Gemahlin nahm. Burgund wurde dadurch wieder fester ans Reich geknüpft. Beatrix war eine schöne, geistreiche und fromme Frau, die an ihrem Gemahle in treuer Liebe hing. Sie begleitete ihn auf feinen Kriegszügen und teilte mit ihm* alles Ungemach. Als bei der Zusammenkunft in Chiavenna Heinrich der Löwe dem Kaiser die Heeresfolge verweigerte, da tröstete sie nach der Sage den vor dem Herzog auf die Kniee gesunkenen Kaiser mit den Worten: „Lieber Herr, stehe auf! Gott wird dir helfen, daß du diefes Tages und dieses Hochmutes gedenkest!" 1158 erhob Friedrich I. das bisherige Herzogtum Böhmen zu Erhebung einem Königreich, ohne dadurch dessen Zugehörigkeit zum Reiche Böhmens züm zu lösen. Infolge von Erbstreitigkeiten unternahm Barbarossa M einen Kriegszug gegen Polen, dessen Herzog die Oberherrlichkeit des Reiches 1157 anerkannte und in der Folge Schlesien Trennung abtrat, das hauptsächlich von Thüringen aus germanisiert und Schlesiens non dauernd mit Deutschland verbunden wurde. Polen 1163. Heinrich der Löwe. Heinrich der Löwe hatte München (1158)*) gegründet, Lübeck Heinrich der zum wichtigsten Hasenplatz an der Ostsee erhoben und die Germani- Löwe. sierung des östlichen Holstein, Mecklenburgs und Pommerns zum Abschluß gebracht. In diesen Bestrebungen hatte *) Gedicht: „Münchens Entstehung" von H. Lmgg. 5*

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 28

1852 - Koblenz : Bädeker
28 Kriege mit normannischen n. slavischen Völkern. Karl röm. Kaiser. 6) Krieg gegen die Avaren (791 — 799). Als Baiern (nach der Absetzung des Herzogs Tassilo) auch den letzten Schein von Unabhängigkeit verloren hatte und Karl's Reich im O. an das der Avaren grenzte, unternahm er die gänzliche Vernichtung dieses Volkes, das über zwei Jahrhunderte die Plage des Abendlandes und Morgenlandes gewesen war. Das eroberte und verheerte Land suchte er durch deutsche Kolonisten wieder anzubauen und durch Er- richtung einer Markgrafschaft (die Ostmark) zu schützen. — Während dieses Krieges versuchte Karl eine Verbindung des Rheines mit der Donau durch einen Kanal zwischen Rednitz und Altmühl, wovon noch Spuren vorhanden sein sollen. e) Kriege mit normannischen und slavischen Völkern zur Sicherung der nördlichen und östlichen Grenze des Reiches. Durch die Ausdehnung des fränkischen Reiches bis an die Grenze der Slaven und Normannen gerieth Karl der Gr. auch mit einzelnen Stämmen dieser beiden Hanptvölker des Ostens und Nor- dens in Fehde. Die normannische Völkerwelt behauptete ihre Unabhängigkeit und blieb in ihrer drohenden Stellung an der Nord- grenze des fränkischen Reiches, wozu vertragsmäßig die Eider be- stimmt wurde. Dagegen kam ein nicht unbedeutender Theil der Slaven an der ganzen Ostgrenze entlang, von der Halbinsel Jüt- land am baltischen Meere bis zur Halbinsel Jstria am adriatischen Meere, in größere oder geringere Abhängigkeit von der fränkischen Herrschaft. Wiederherstellung des weströmischen Kaiserthums 800. Als Papst Leo der Iii. von einer republikanischen Partei in Rom bei einem feierlichen Aufzuge schimpflich mißhandelt worden war, begab er sich ans den Reichstag zu Paderborn und veranlaßte Karl, die Schuldigen zu bestrafen und selbst nach Rom zu kommen. Nachdem dieser dnrch Wiederherstellung der Ruhe die (vom griech. Kaiser längst vernachlässigte) Pflicht eines Schirmvogtes der Kirche ausgeübt hatte, erhielt er am Weihnachtsfeste 800 von dem Papste auch Titel und Krone des römischen Kaisers. Seitdem erschien er nicht mehr blos in seinem Frankenreiche, sondern in der ganzeir katholischen Christenheit als oberster weltlicher Machthaber. Das Verhältniß zwischen Kaiser und Papst war nicht das eines Vasallen zu einem Lehnsherrn, sondern bestand in einer doppelten höchsten Macht aus Erden, einer höchsten geistlichen des Papstes und einer höchsten weltlichen des Ka/sers. Diese Macht wurde gegenseitig anerkannt, indem der Papst als

9. Die deutschen Landschaften - S. 355

1896 - Trier : Lintz
Das Tiefland der untern Elbe. 355 Der Rechtspflege dienen 8landgerichte und das Oberlandesgericht zu Gelle. Die Provinz Hannover bildet den Bezirk des X. Armeekorps. Nur der Regierungsbezirk Stade gehört zum Ix. Armeekorps. Am Jahdebusen liegt der 1869 eröffnete Kriegshafen Wilhelms- haven (15 471 E.) Das Herzogtum Rraunscliweig. An der Spitze des Herzogtumsbraunschweig steht zur Zeit ein Regent, der Prinz Alb ree ht v. Preussen. Er regiert mit Hilfe des Staatsministeriums und unter Mitwirkung der Landesversammlung (des Landtages). In Braunschweig bestehen 2 Landgerichte und das Ober- landesgericht zu Braunschweig. Die braunschweigi- schen Trappen gehören zum X. Armeekorps. Das Grossherzogtum Oldenburg. Oldenburg hat den Rang eines Grossherzogtums. Der jetzige Grossherzog heisst Nikolaus Friedrich Peter (reg. seit 1853). Auch er regiert das Land mit Hilfe des Staats- ministeriums und' unter Mitwirkung des vom Volke gewählten Landtages. Für das grössere Gebiet ist ein Oberlandes- g e r i c li t in der Stadt Oldenburg (21 310 E.) eingerichtet, die beiden kleinern Gebiete unterstehen der Gerichtsbarkeit der Nach- barländer. Die oldenburgischen Truppen bilden ebenfalls einen Bestandteil des X. Armeekorqs. Die freie Stadt Bremen. Die Staatsgewalt wird ausgeübt vom Senat und von der Bürgerschaft. Ersterer besteht aus 16, letztere aus 150 ge- wählten Mitgliedern. Zwei Senatoren haben den Titel Bürgermeister. Xiv. [las Tiefland der untern Elbe. Die Elbe verfolgt auf ihrer letzten Laufstrecke eine nord- westliche Richtung. Sie mündet wie Weser und Ems in die Nord- see, deren Küste bei ihrer Einmündung nach Norden umbiegt. Die Nordsee bildet also die westliche Begrenzung der weit nach Norden vordringenden Landschaft, die auch im Osten von einem Meere, der Ostsee, bespült wird.

10. Die deutschen Landschaften - S. 282

1896 - Trier : Lintz
m Die deutschen Landschaften. bus), aus der Grafschaft 61 atz, aus einigen 1815 von Sachsen abgetrete- nen Bezirken der Oberlausitz und aus dem früher zur Neumark gehörenden Städtchen und Bezirke Rothenburg a. d.o. b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung. Die preussisclie Provinz Schlesien. Der Sitz des O b e r pr ä s i di u ms ist die Stadt Breslau. Auch der schlesische Provinziallandtag hält dort seine Sitzungen ab. Die Provinz Schlesien ist in die drei Regierungs- bezirke Breslau, Oppeln und Liegnitz eingeteilt. Von diesen liegt Breslau in der Mitte, Oppeln im Südosten und Lieg- nitz im Nordwesten. Die Angelegenheiten der katholischen Kirche unter- stehen dem Fürstbischöfe von Breslau, die der protes- tantischen dem Ha up t ko n s i st or i u m in Breslau. Zum Breslauer Bistumsbezirk gehört die ganze Provinz mit Ausschluss der Grafschaft Glatz, die dem Erzbistum Prag, und des Bezirks Ratscher, der dem Erzstift Olmütz angeschlossen ist. Für die Rechtspflege bestehen 14 Landgerichte und das Oberlandesgericht zu Breslau. Der grössere Teil der Provinz bildet den Bezirk des Vi. Armee- korps, das seinen K o m mandositz in Breslau hat. N ur der Bezirk Liegnitz ist in militärischer Hinsicht abgetrennt und bildet mit Posen den V. Armeekorpsbezirk. X. Das thüringisch-sächsische Hügelland. Der Wasserabfluss des Elster- und des Erzgebirges geht nur zum geringen Teile nach Südosten zur Eger hin. Die grössere Wassermenge fliesst nach Norden ab und vereinigt sich in dem Flussbette der Saale und der M u 1 d e , die beide von der eben- falls in vorwiegend nördlicher Richtung fliessenden Elbe aufge- nommen werden. Die Landschaft, durch welche diese Nebenflüsse ihren Lauf nehmen, und an der auch die Elbe im Nordosten vor- beizieht, heisst thüringisch- sächsisches Hügelland. Sie ist dem Fichtelgebirge und den von diesem nach Nordwesten und Nordosten sich hinziehenden Gebirgen vorgelagert und als deren Abdachung anzusehen.
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